Cover
Titel
Ein Netz von Schulden. Schuldbeziehungen und Gerichtsnutzung im spätmittelalterlichen Basel


Autor(en)
Hitz, Benjamin
Reihe
Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte – Beihefte
Erschienen
Stuttgart 2022: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
445 S.
Preis
€ 80,00
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Margareth Lanzinger, Institut für Geschichte, Universität Wien

Benjamin Hitz setzt in der auf seiner Habilitationsschrift basierenden Studie bei der Ubiquität von Schulden an und erforscht diese im spätmittelalterlichen Basel und dessen Umland. Im Zentrum stehen Schulden, die vor Gericht verhandelt wurden, da sie den Gläubiger:innen als unsicher schienen. Insofern bewegt sich die Untersuchung auf der Spitze des Eisberges, da anzunehmen ist, dass Schulden aus dem alltäglichen Anschreiben wie für größere Investitionen zu einem guten Teil als einbringlich galten und/oder informell Lösungen gefunden wurden. Das macht neugierig auf dieses spezifische Segment. Vielfach verschwinden die Parteien jedoch auch nach einem Gang vor Gericht aus der Dokumentation. Dies verweist auf den komplementären Charakter gerichtlicher und infrajudiziärer Wege, aber auch auf die Situativität des Agierens.

Die Quellengrundlage bilden die Aufzeichnungen des für Großbasel zuständigen Schultheißengerichts, das der städtische Rat seit dem späten 14. Jahrhundert als Pfand des Bischofs innehatte und das der Logik eines Schöffengerichts folgte. Trotz der regelmäßigen Neubesetzung der Urteiler ist eine hohe personelle Kontinuität festzustellen und eine enge Verzahnung mit Ratsmitgliedern. Insgesamt sind 160 Bände erhalten, aus denen Hitz die Jahre 1455 und 1497 als Stichproben erhoben und ausgewertet hat. Neben den Urteilsbüchern verwendet er Gerichtsbücher, die unterschiedliche Formen des Klärens und Eintreibens von Schulden dokumentieren – Anerkennung von kleineren Schuldenbeträgen („Unzüchterbuch“), Zahlungsversprechen („Vergichte“), Pfändungen von mobilen und liegenden Gütern („Verbote“ und „Frönungen“) – sowie zwei Steuerlisten, um Gläubiger:innen und Schuldner:innen sozioökonomisch und räumlich positionieren zu können. In der empirischen Umsetzung beschreibt Hitz zahlreiche Fälle, wie sie sich in den knappen gerichtlichen Momentaufnahmen darstellen, nimmt quantitative Auswertungen vor und untersucht die Schuldbeziehungen auch mit Hilfe der Netzwerkanalyse, um strukturelle Aspekte herauszuarbeiten. Auf die Einleitung (Kapitel eins) folgen fünf Kapitel, die Gläubiger:innen und Schuldner:innen aus verschiedenen Perspektiven nachspüren, ein Fazit, 30 Seiten Anhang zu den Quellen und Auswertungsmethoden, 21 Farbtafeln, darunter GIS-referenzierte Netzwerkanalysen, sowie ein Personen-, ein Orts- und Institutionenregister.

Kapitel zwei führt in Situationen und Formen des Eingehens von Schulden ein. Hitz setzt sich dabei mit Begrifflichkeiten und Konzepten der Kreditforschung auseinander. Dem Autor scheint die Unterscheidung zwischen horizontalen Schuldverhältnissen unter Gleichen und vertikalen, hierarchisch strukturierten, hilfreich, wenngleich eine entsprechende Klassifizierung der beteiligten Personen aus Mangel an biografischen Informationen in den herangezogenen Quellen in der Studie selbst vielfach nicht leistbar ist. Er differenziert – soweit in den Quellen erwähnt – Schuldbeziehungen, je nachdem, ob diese direkt über gewährte Darlehen eingegangen wurden oder aber aus Nutzung (Miet- und Rentzinse) oder Leistung (für Arbeit oder Waren) entstanden. In Summe lässt sich nur selten aus dem untersuchten Material erschließen, wofür das oft mühsam aufgebrachte Bargeld benötigt wurde und ob den deutlich häufigeren Schulden aus Kaufgeschäften der Erwerb von Konsum- oder von Produktionsgütern zugrunde lag. Am besten zu fassen sind säumige Zinszahlungen von Leib- oder Ewigrenten, die vornehmlich ältere Ehepaare oder Frauen als Form der Altersvorsorge einsetzten. Hitz kann damit zahlreiche punktuelle Befunde für prekär gewordene Schuldbeziehungen auffächern.

Thema in Kapitel drei sind Situationen und Implikationen des Einforderns von Schulden und die damit verbundenen Zeitläufe, die Frage also, wie lange Gläubiger Geduld und Gnade walten ließen und ab wann sie keinen weiteren Aufschub mehr gewährten und Gerichte ins Spiel kamen. Darunter befanden sich zahlreiche Dorfgerichte im Umland, die ebenso wie geistliche Gerichte neben dem Schultheißengericht – nach dem Befund von Hitz – eher komplementär als konkurrierend agierten. In den Urteilen finden sich nur in einem Viertel der Fälle Hinweise auf schriftlich belegte Schulden und selten Verweise auf das Kerbholz als Objekt der Schuldendokumentation. Daher kamen „Kundschaften“ mit Aussagen von Zeug:innen zum Einsatz. Der Autor plädiert dafür, Schuldenmachen nicht unbesehen einem chronischen Bargeldmangel zuzuschreiben, sondern auch im Sinne von Liquiditätsengpässen in einem Geflecht von Fälligkeiten und Umschuldungen zu verorten.

In Kapitel vier zur Gerichtsnutzung verknüpft Hitz die Fälle mit den Steuerlisten, wobei die Übereinstimmung bei 40 Prozent liegt. Die Haushalte machen circa ein Fünftel der in der Steuerliste verzeichneten aus. Die erste Auswertung unterscheidet nicht zwischen Gläubiger:innen und Schuldner:innen und zeigt einen Überhang der als „reich“ kategorisierten Haushalte, die sich im Stadtzentrum konzentrierten. Ein größerer Teil ist allerdings nicht zuordenbar. Schuldner:innen befanden sich zu einem guten Teil auch im Umland von Basel, Gläubiger:innen zum Teil an weiter entfernten Orten. Wichtige Gläubiger:innen kommen in Kapitel sechs als spezielle Gruppe von Gerichtsnutzer:innen gesondert zur Sprache. Frauen machten in Summe nur 14 Prozent der vor Gericht aufscheinenden Personen aus und traten wiederholt als Gläubigerinnen auf. Schuldanerkennungen waren die niederschwelligste und am häufigsten genutzte gerichtliche Maßnahme vor der Pfändung mobiler Habe. Thema in dem Kapitel ist auch, ob „Geschlecht, Herkunft und Vermögen der Beteiligten“ einen direkten „Einfluss auf die Wahl der juristischen Mittel“ hatten (S. 214, 189–196).

Fälle beziehungsweise Personen, zu denen mehr als ein Eintrag in den beiden Stichprobenjahren aufscheint, liefern die Grundlage für das fünfte Kapitel, das mehrstufigen Aktionen nachspürt. In der Stichprobe von 1497 zeigt sich hierbei eine deutliche Konzentration auf Innerbasler Schuldbeziehungen unter „reicheren“ Beteiligten. Hitz arbeitet die Logiken verschiedener gerichtlicher Instrumentarien heraus: Vertagungen etwa bedeuteten Zeitgewinn für Schuldner:innen, konnten aber auch für eine außergerichtliche Einigung genutzt werden. Ob man das Vertagen als ein „Von-sich-Schieben der Verantwortung durch das Gericht“ (S. 233) sehen kann, ist angesichts der vielfach – wenn auch nicht überall – belegten Aushandlungs- und Vermittlungspraxis frühneuzeitlicher Gerichte fraglich, zumal dies auch auf Basel zuzutreffen scheint. Doch kamen auch Sanktionen und Druckmittel zum Einsatz. Eher als dass solche Fälle „das Bild eines auf Konsens ausgerichteten Gerichts etwas […] kontrastieren“ (S. 255), könnten sie zeitspezifische situative Logik verdeutlichen, etwa wenn sie auf Verhalten reagierten, das als nicht angemessen erachtet wurde, wenn z. B. „jemand nicht zahlen wollte, obwohl er konnte“ (S. 255).

Kapitel sechs ist übertitelt mit „Schulden leben“ und konzentriert sich auf die sozioökonomische Seite der Schuldbeziehungen, soweit sich diese aus dem Material erschließen lassen: Netzwerke von Schulden zeigen die Gruppierung um die wichtigsten Gläubiger herum, wobei das Bild für 1497 von drei Bankrotten mitgeprägt ist. Doch werden auch mehrfache Schuldbeziehungen zwischen denselben Personen sichtbar und Schuldenketten identifizierbar, die Personen verbinden, die zugleich Gläubiger:innen und Schuldner:innen waren. Ein häufiges Muster ist, dass „eine Person vielen Kredit gewährte und sich bei einer Drittperson selbst verschuldete“ (S. 292–293). 1497 scheinen deutlich weniger Männer als Schuldner von Frauen auf als 1455. In diesem Zusammenhang errechnet Hitz auch die räumliche Distanz zwischen Schuldner:innen und Gläubiger:innen ausgehend von „Berufsgattungen“ (S. 325–337). Wohnten sie in derselben Gasse? Hitz vermutet allerdings, dass eher die Zünfte – also die soziale Nähe –, ausschlaggebend waren für Schuldbeziehungen als die räumliche Nähe.

Die Einschätzung des Buches bleibt nach der Lektüre etwas ambivalent. Eine kritische Diskussion des Aussagewerts der aus den Quellen erstellbaren Variablen wäre auch an anderen Stellen wünschenswert gewesen. Wie viel können sie jeweils erklären, wenn man davon ausgeht, dass Schuldverhältnisse maßgeblich durch Beziehungskonfigurationen und -qualitäten, aber auch durch den jeweiligen situativen Kontext geprägt waren? Die grundlegende Frage nach dem „Wie“ des Zusammenhangs zwischen Schulden und sozialen Beziehungen muss letztlich offen bleiben. Benjamin Hitz hat aus narrativ sparsamem Material versucht, möglichst viel herauszuholen und auch viel herausgearbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf den unterschiedlichen Modi der Gerichtsnutzung und auf der Sichtbarmachung räumlicher Bezüge. Die Konzentration auf zwei Stichprobenjahre macht es schwierig, komplexe Schuldengeschichten und längerfristige Verflechtungen zu rekonstruieren. Für historisch-anthropologische und mikrohistorische „Nahaufnahmen“ (S. 19), die in der Einleitung anvisiert werden, bräuchte es eine dichtere Quellendokumentation zu den Einzelfällen. Eingeführt wird die untersuchte Gesellschaft zu Beginn als „Mangelwirtschaft“ (S. 11), die man jedoch nicht gut zu fassen bekommt. Die im Buch immer wieder festgestellten Unterschiede zwischen den beiden Stichprobenjahren 1455 und 1497 lassen Fragen in Hinblick auf soziale und ökonomische Veränderungen aufkommen. Entsprechende Stichworte werden da und dort eingestreut – „Monetarisierung“ (S. 98), Verschiebung des räumlichen Schwerpunkts (S. 167) oder „wirtschaftliche Verflechtung“ (S. 215) –, aber nicht für die Einbettung der Ergebnisse genutzt. Die für eine breitere Kontextualisierung herangezogenen Steuerlisten schaffen ihrerseits Probleme. Für die Auseinandersetzung damit, was sie abbilden und aussagen und was nicht, wäre der Haupttext ein geeigneterer Ort gewesen als der Anhang – wie auch für andere Abschnitte zu konzeptuell grundlegenden Arbeitsschritten.

Wahrscheinlich dem Zeitdruck geschuldet, wird in der Einleitung explizit auf das Skizzieren des Forschungsstandes verzichtet (S. 23–24). Dieser kann jedoch nicht, wie intendiert, durch Bezugnahmen auf Ergebnisse anderer Studien in den einzelnen Kapiteln ersetzt werden. Damit vergibt man sich den prädestinierten Ort, um die eigene Untersuchung klar zu positionieren und das Potenzial des eigenen Ansatzes dezidiert auszurollen. Ein beherztes Lektorat hätte dem Buch stilistisch gutgetan. Gesamt gesehen, steckt in der Studie sehr viel an Erhebungs-, Verdatungs- und Aufbereitungsarbeit, an technischer Kompetenz und Versiertheit. Mit deren Hilfe konnten räumliche Bezüge zwischen Gläubiger:innen und Schuldner:innen sichtbar gemacht werden. Besonders aufschlussreich sind die verschiedenen Formen, in denen besorgte Kreditoren Gerichte anrufen und einschalten konnten, wie auch die Einblicke in deren Arbeitsweise.

Redaktion
Veröffentlicht am
23.04.2024
Redaktionell betreut durch
Kooperation
Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit infoclio.ch (Redaktionelle Betreuung: Eliane Kurmann und Philippe Rogger). http://www.infoclio.ch/
Weitere Informationen